Anmeldung zum Neuerwerb der Prüferlizenz C und B ab jetzt freigeschaltet!

Die Anmeldung zu den Ausbildungen zum C- und B-Prüfer sind nun freigeschaltet, die beiden Termine findet man hier:

https://www.karate-bayern.de/termine/prueferlehrgang?view=events&category=Prueferlehrgang

Diese Anmeldung erfolgt wie hier angekündigt nicht mehr über das Anmeldeformular, sondern über das Vereinsservicesystem.

Hinweis zum Kompetenznachweis: Zum Erlangen beider Prüferlizenzen wird vorausgesetzt, dass der Prüfer den Ablauf der Katas, welche er gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung prüfen darf, demonstrieren kann.
Anmeldeschluss ist für beide Lizenzen der 09. März 2024

Teilnehmer: maximal 25 Personen je Lizenzlehrgang, es gibt eine Warteliste
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Vereinsservicesystem.

Hierzu folgende Hinweise beachten.

Lizenzgebühr:
20 € (je Lizenz, vorab zu überweisen an das folgende Konto: Kontodaten des BKB e.V.)
Stempelkaution (Bei Neuerewerb C-Prüferlizenz):
50 € (vorab zu überweisen an das folgende Konto: Kontodaten des BKB e.V.)

Bitte als Verwendungszweck Angabe von: Name, Vorname, Verein und Art des Lizenzlehrganges

Ablauf zur Anmeldung zum Prüferausbildungslehrgang:

  1. Über das Vereinsservicesystem. des BKB anmelden, in den "Persönlichen Bereich" gehen (Link rechts oben), den Reiter "Veranstaltungen" anklicken, die gewünschte Veranstaltung aussuchen und dann auf "Anmelden" klicken und dem Anmeldeprozess folgen.
  2. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung die Lizenzgebühren (Bei Lizenzneuausstellung 20,00 Euro je Lizenz, ggfs. 50,00 Euro Prüferstempelkaution) auf das BKB-Konto überweisen (Kontodaten des BKB e.V). Bitte als Verwendungszweck Angabe von: Name, Vorname, Verein und Art des Lizenzlehrganges
  3. Selbstverpflichtungserklärung des BKB ausfüllen und hier hochladen: Uploadordner Personalunterlagen
    Direkter Link: https://nc-3297227318564910808.nextcloud-ionos.com/index.php/s/4xPsKde78GFqbC8​​​​​​
    Die Abgabe der Erklärung ist nur einmal erforderlich und gilt für alle künftigen Lehrgänge. Sollte sie im Rahmen eines vorherigen Lehrganges schon einmal abgegeben worden sein (C-Lizenz Trainer oder C-Lizenz Prüfer) ist eine nochmalige Abgabe nicht erforderlich. Ist man sich nicht sicher, darf diese aber gerne nochmal hochgeladen werden.
  4. Zum Lehrgang die Überweisungsbestätigung und den DKV-Ausweis mit gültiger Jahressichtmarke mitbringen

 

Bayerischer Karate Bund e. V.

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